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Wäller Wochenspiegel 2004 - KW19

Hexennacht
Offensichtlich war es doch sehr ruhig; weder Lärm noch sonstige Belästigungen sind mir bekannt geworden. Hierüber habe ich mich sehrt gefreut und danke der Jugend für ihr vernünftiges Verhalten. 

Kirmeskittel
Ich darf noch mal an den besonderen Wunsch der Kirmesjugend erinnern. Wer ist bereit, seinen Kirmeskittel zu verkaufen ??
Bitte bei Thomas Ziomek melden.

Blumenschmuck auf Dorfplätze
Schön anzusehen, wie die im Herbst versteckten Blumenzwiebeln unseren Ort jetzt im Frühling in bunter Vielfalt erscheinen lassen.
Vermutlich sind einige davon so angetan, dass sie meinen, die Blumen pflücken zu können. Eigentlich sollten diese der Ortsverschönerung dienen und nicht für zu Hause, vielleicht in einer Blumenvase im Wohnzimmer.
Im Beet am Feuerwehrhaus z. B. wurden sämtliche Tulpen gepflückt.
Hierbei wurden auch Kinder beobachtet, die sich der Blumen bedienten.
Meine Bitte deshalb an die betr. Personen, lasst die Blumen in Zukunft dort bitte stehen und blühen, ein schönes Ortsbild dankt es ihnen. Eltern können ihre Kinder ebenfalls darauf hinweisen, dass die Blumen nicht für irgendwelche Spiele, o. ä gedacht sind, sondern ganz einfach der Dorfverschönerung dienen.
Vielleicht erinnern sich die betr. Personen im nächsten Jahr noch an meine Bitte. Danke ! 

Straßenreinigung
Im Hinblick auf ein sauberes Ortsbild erscheint es angebracht, auf die durch Satzung geregelte Straßenreinigungspflicht hinzuweisen. Diejenigen, die dieser Verpflichtung bisher nicht oder nur unregelmäßig nachkommen, werden gebeten dieser umgehend nachzukommen. 

Lärmschutzverordnung, Rasen mähen, etc.
Wie schon angekündigt, hier eine grobe Zusammenfassung der neuen Geräte- u. Maschinenlärmschutzverodnung
Wesentlicher Inhalt ist, dass durch diese neue Verordnung werktags ganztägig von 07:00 bis einschl. 20:00 Uhr Rasen gemäht werden darf.
"Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird eine europäische Richtlinie (2000/14/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen -- wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher."
Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Die lautesten Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten, die in vier Jahren weiter gesenkt werden.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen soll ausnahmsweise der Betrieb der Geräte und Maschinen noch zulässig sein. Nach dem Verordnungstext sollen bestimmte Geräte und Maschinen, wie etwa Motorkettensägen, Betonmischer, Fahrzeugkühlaggregate, Grastrimmer, Heckenscheren, bestimmte Rasenmäher, Laubbläser und Laubsammler an Sonn- und Feiertagen ganztägig, sowie an Werkstagen in der Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.
Insbesondere Laubbläser und Laubsammler sollen an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr grundsätzlich nicht betrieben werden.
Mit dem Inkrafttreten dieser Rechtsvorschrift wird u. a. die (Rasenmäherlärmverordnung) aufgehoben (!).

Hubertus Limbach, Ortsbürgermeister

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