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Wäller Wochenspiegel KW 28 - 2009

Friedhofsangelegenheiten:

Übermäßiger Grabschmuck an der Urnenwand

Nicht wenige Angehörige beschweren sich über den übermäßigen Grabschmuck an der Urnenwand. Die häufigen Bestattungen in jüngster Vergangenheit führen zwangsläufig dazu, dass es an der Urnenwand zu übermäßigem Grabschmuck  kommen kann. Dies ist bei verständiger Würdigung nachvollziehbar und grundsätzlich auch nicht zu beanstanden.

Nicht jedoch im Sinne einer Urnenwand ist es, diesen Grabschmuck dann für längere Zeit dort zu belassen oder auch dauerhaft anzubringen.

Eine Urnenwand soll schließlich auch dazu dienen, um den  Angehörigen mit einfachem und weniger Grabschmuck die Grabpflege zu erleichtern ohne auf eine Trauer verzichten zu müssen. Seitens der Friedhofsverwaltung legen wir bekanntlich großen Wert auf eine solide und würdige Friedhofs- und Bestattungskultur. Deshalb ist es für die Friedhofsgemeinde von besonderer Bedeutung, dass wir uns an gewisse Verfahrensregeln halten, die nahezu jedem gerecht werden. Das allgemeine Interesse überwiegt auch hier vor dem eigenen, persönlichen Interesse.

Deshalb bitte ich diejenigen, die um einen nahen Angehörigen in der Urnenwand trauern, auf gegenseitige Rücksichtsnahme.

Ich denke schon, dass es möglich sein könnte, mit deutlich weniger Grabschmuck auszukommen, ohne das hierdurch evt. Trauerbekundungen vernachlässigt würden. Vielen Dank für Ihr Verständnis !

Der Friedhofswärter ist angewiesen und befugt, im Interesse der Allgemeinheit
übermäßigen und bereits vertrockneten, verdorrten Grabschmuck zu entfernen.

Für die Friedhofsgemeinden

Hubertus Limbach, Ortsbürgermeister

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