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Wäller Wochenspiegel KW19 - 2010

Zeltanbau in der Freizeitanlage Freizeitanlage Alte Burg Veröffentlichung der Geburtstagsliste für Ortseinwohner Aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 05.05.2010

Zeltanbau in der Freizeitanlage

Allen die in irgendeiner Form bei der Neukonstruktion des Zeltanbaus

mitgewirkt haben, von hieraus ein herzliches Danke Schön; vor allem auch für die präzise Handwerksarbeit, die allseits Anerkennung findet.

 

Freizeitanlage

Mit dem Zeltlager der Messdiener aus Montabaur über Christi Himmelfahrt beginnen jetzt die Veranstaltungen in der Freizeitanlage.
Über Pfingsten schlägt die Kath. Pfarrgemeinde aus Neuss- Erfttal ihre Zelte auf und eine Woche später findet unsere Dorfkirmes mit 40 jährigem Feuerwehrjubiläum und 10 Jahre Jugendraum mit Freizeitanlage statt.

Weitere Kurzzeitlager sind für Juni gebucht (Vater - Kind - Zelten Kolping Ober Roden, Jugendfeuerwehr Olsberg) und ab Anfang Juli bis eine Woche vor Rock im Feld ist die Anlage für größere Freizeitmaßnahmen durchgehend gebucht (KJG Hofheim, KJG Hochheim und Kolping Zeltlager Ober Roden).

 

Alte Burg

Dank der fleißigen Helfer sind zwischenzeitlich auch die Holzdecken im I. und II. OG soweit fertig gestellt, ebenso schon die Toiletten im Erdgeschoss installiert und der Holzdielenfußboden im I. OG lose verlegt worden. Es ist sicher noch jede Menge Arbeit, aber wir kommen Dank des großen ehrenamtlichen Engagements gut voran.

Wer beim Innenausbau noch helfen möchte, ist gerne gesehen. Er setze sich bitte mit Günter Baldus (02661 2166) oder auch Hubertus Limbach (02661 2145) in Verbindung.

Der lang anhaltende und strenge Winter hat uns in der Arbeit ca. 8 Wochen „zurückgeworfen“.

Die öffentliche Übergabe, offizielle Einweihung wird deshalb wohl erst im September stattfinden.

 

Veröffentlichung der Geburtstagsliste für Ortseinwohner

Es war bisher üblich, Geburtstage ab dem 70. zu veröffentlichen. Da sich vermehrt jedoch Personen melden, die ihre Jubiläen / Geburtstage nicht veröffentlicht haben möchten, fällt es sehr schwer, hier eine einvernehmliche Regelung zu finden.

Im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Bedingungen ist eine Veröffentlichung dieser Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen erlaubt. Der Einfachheit halber bitte ich die Damen und Herren, deren Jubiläum nicht veröffentlicht werden soll, mir dies schriftlich, oder während der Dienststunde telefonisch unter 949 000 mitzuteilen.

 

Aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 05.05.2010:

TOP 1) Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2010

Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Rotenhain hat sich beim Haushalt 2010, wie andere Ortsgemeinden auch, den Einnahmenverlusten aus allgemeinen Steuerzuweisungen zu stellen
Ein nicht unerheblicher Schuldendienst aufgrund der regen Investitionen der vergangenen Jahre ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen
Die grundsätzliche Strategie, die Ortsgemeinde in die Fahrwasser des sanften Tourismus zu lenken wird sich nachhaltig positiv auswirken:
Aus vielerlei Gründen (Änderungen MwSt.- Satz bei Übernachtungen, 7 -8 vertraglich gesicherte Zeltlager in der Freizeitanlage für 2010 und auch Reservierungen für die darauffolgenden Jahre, usw.) werden sich die nicht umlagefähigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüber dem Vorjahr spürbar verbessern. Im Hinblick darauf, dass diese Einrichtungen gleichzeitig auch das Aufgabenfeld eines Dorfgemeinschaftshauses und Jugendraumes finanziell komplett abdecken, kann erstmals seit Errichtung des Regiebetriebes von einem ausgeglichenen Teilhaushalt 20 ausgegangen werden, so fern man die Kosten für die gemeindliche Nutzung für Jugendraum und Blockhütte als Dorfgemeinschaftshaus herausrechnen würde. Schließlich werden für gemeindliche Veranstaltungen keine Gebühren erhoben.
Bei anderen Gemeinden, die nicht über eine solche Konstellation verfügen, schlagen die Kosten für derartige Einrichtungen komplett und getrennt zu Buche.
Trotz dieser positiven Entwicklung und aller Einsparungsversuche (freiwillige Leistungen deutlich unter 5.000 €) bleibt weiterhin ein nicht gedeckter Fehlbetrag im Finanzhaushalt von ca. 35.000 €. Dieser rührt in erster Linie aus Steuermindereinahmen i. H. v. ca. 17.000 € aufgrund der Weltwirtschafts- und Finanzkrise. Weiterhin steigen die lfd. Kosten für den Kindergartenzweckverband Stockum-Püschen um ca. 10.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2009. Der geschätzte Fehlbetrag i. H. v. ca. 8.000 € bei den Forstwirtschaftsplänen vervollständigt den nicht gedeckten Fehlbetrag.
Die freiwilligen Leistungen wurden bereits in der Vergangenheit sukzessive zurückgefahren.

In 2010 wurde darüber hinaus der Zuschuss an purKULTUR Rotenhain e.V. gänzlich gestrichen, obwohl dieser Verein nicht nur für eigene Zwecke in die Freizeitanlage investiert hat, wovon letztendlich auch die Ortsgemeinde profitiert.

Kosten für die beabsichtigte Erweiterung des Kindergartens Stockum-Püschen sind im bisherigen Haushalt noch nicht eingestellt, sie werden bei einer evt. Zustimmung erst im Jahre 2011 fällig, anteilig mit ca. 5.000 € Schuldendienst.

Weiterhin ist die Fertigstellung (Restzahlung, noch nicht verbrauchte Einnahmen und Ausgaben) des modellhaften Wiederaufbaus der Alten Burg ebenso veranschlagt, wie eine notwendige Nachfinanzierung i. H. v. 25.800 €.

Finanziert wird dieser Nachtrag durch das Land Rhld.-Pflz. mit 17.000 € und der Verein HISTORICA e.V. mit 8.800 € im Rahmen einer Pachtpreisanpassung. Somit stellt auch die Nachfinanzierung (zusätzlich entstandene Kosten im Zuge der Bodengründung) für die Ortsgemeinde keine finanzielle Belastung dar. Lediglich das zu bilanzierende Anlagevermögen erhöht sich um ca. 500.000 €.
Der Verein, Ortseinwohner und alle Helfer- und Helferinnen haben somit mit ihrer Händearbeit der Ortsgemeinde Rotenhain Vermögen geschaffen, ohne dass hierfür die Gemeinde finanzielle Mittel in die Hand nehmen musste.
Sowohl bei den Löhnen für die Gemeindearbeiter als auch bei den freiwilligen Leistungen (Nikolausfeier, Seniorenfeier, etc.) ist die Gemeinde nunmehr an einem Punkt angelangt, wo Einsparungen nicht mehr möglich sind. Umlagen (VG und Kreis) und Pflichtausgaben (Kindergarten, öffentliche Verwaltung, Unterhaltung und Betrieb, etc.) binden die Ortsgemeinde dauerhaft, so dass ein finanzieller Spielraum für freiwillige Ausgaben künftig nicht mehr möglich sein wird, es sei denn, die Steuerneinnahmen steigen wieder. Von daher muss für die Ortsgemeinde auch in Zukunft das erklärte Ziel gelten, sich eigene Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf sicherem Niveau mindestens in Höhe des Schuldendienstes zu verschaffen.
Der Fehlbetrag mit fast 92.000 € im Ergebnishaushalt ist damit zu begründen, dass hier alle Aufwendungen, also auch die Abschreibungen buchhalterisch darzustellen sind. Es zeichnet sich ab, und dies nicht nur in Rotenhain, dass diese Abschreibungen kaum zu erwirtschaften sind. Bleibt abzuwarten, ob die politisch heftig geführte Diskussion hier zu Konsequenzen führt.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushalt in der vorgelegten Form zu.

 

TOP 2) Kindergarten Stockum- Püschen

Hier: Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung als Zweckverbandsmitglied an der geplanten Erweiterung.
Sachverhalt:
Im Hinblick auf die gesetzliche Kindergartenplatzgarantie, einschl. Kindertagesplätze haben die Ortsgemeinden ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Demzufolge muss nach aktuellem Stand der Kindergarten in Stockum-Püschen erweitert werden.
Die vorläufig geschätzte Bausumme für die Erweiterung, einschließlich neuer Heizungsanlage, beträgt ca. 428 T€.
Hiervon entfallen abzüglich der möglichen Förderungen ca. 120.000 € auf die Ortsgemeinde Rotenhain. Es ist beabsichtigt, dass die Baumaßnahmen vom Kindergartenzweckverband Stockum-Püschen kreditfinanziert werden.
Für die Ortsgemeinde Rotenhain stellt sich hier die Frage, ob diese Maßnahme unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde zu rechtfertigen ist und ob die Notwendigkeit der Erweiterung ausreichend geprüft wurde.
Da der allseits diskutierte demographische Wandel auch die Kindergartengemeinden in naher Zukunft spürbar treffen wird, sollten folgende Überlegungen zunächst abschließend geprüft und durch die Verbandsgemeinde beantwortet werden:

1.      Für welche Kindergärten im Umfeld von ca. 5 -7 km sind ebenfalls Erweiterungen vorgesehen und erforderlich?

2.      Wären Kooperationen und Ergänzungen mit anderen Kindergärten denkbar und möglich?

3.      Können alle Grundschulstandorte unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels seitens des Schulträgers dauerhaft erhalten werden?

4.      Welche Nutzung ist beabsichtigt für die durch Schließung der Hauptschule Höhn bereits frei gewordenen verbandsgemeindeeigenen Räumlichkeiten?

5.      Wird es aufgrund des demographischen Wandels zu weiteren Schließungen von Kindergärten oder Schulen innerhalb der VG kommen?

6.      Was geschieht mit dem Kindergarten Stockum- Püschen (Immobilie), wenn er aufgrund des demographischen Wandels oder aus sonstigem Grund geschlossen werden muss? (nach derzeitiger Zweckverbandsatzung verbleibt die Immobilie im Besitz von Stockum-Püschen)

7.      Zweckbindung der Zuschüsse über 20 Jahre: wie ist die Situation, wenn der Kindergarten vorzeitig geschlossen werden muss?

8.      Sinkt die Zahl der gesamt aufzunehmenden Kinder, wenn mehr 2-jährige aufgenommen werden (höchstzulässige Kinderzahl je Gruppe)?

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der beabsichtigten Erweiterung des Kindergartens Stockum-Püschen nur unter Vorbehalt zu.
Er legt Wert auf eine verwaltungsseitige schriftliche und abschließende Aussage zu den unter Ziffern 1 - 8 dargelegten Anregungen und Bedenken.
Darüber hinaus sollte eingehend geprüft werden, ob es nicht sinnvoller wäre, künftig mit anderen Einrichtungsträgern Kooperationen einzugehen; ggf. auch über VG-Grenzen hinaus.

 

 

i.V. Peter Benner, 1. Obgdn.

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